(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am besten gerecht werden, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird. Dass Gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung für einen regelungsbedürftigen Sachverhalt fehlt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Vertragsabschluss; Leistungsumfang
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir eine schriftliche Erklärung (Bestellungsannahme) absenden, die für den Umfang der Leistungspflichten maßgebend ist. Liegt diese nicht vor, bestimmt sich unser Leistungsumfang nach demjenigen Angebot, welches vom Besteller fristgerecht angenommen wurde. Die Lieferung ersetzt die schriftliche Bestellungsannahme.
(2) Zamawiający musi niezwłocznie sprawdzić poprawność i kompletność naszego przyjęcia zamówienia i zgłosić nam odchylenia od swojego zamówienia najpóźniej w terminie 2 dni roboczych.
(3) Przedstawione w katalogach i ofertach cechy świadczeń, takie jak zdjęcia, rysunki itd., należy traktować tylko jako przybliżone. Rysunki, zdjęcia, wymiary, masa lub inne dane dotyczące świadczenia są wiążące tylko, jeżeli zostanie to wyraźnie uzgodnione w formie pisemnej.
(4) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
(5) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(6) Der Besteller haftet für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Bestellungsunterlagen und Bestellangaben, insbesondere in Zeichnungen sowie für technische Daten und Muster. Mündliche Angaben, auch über Änderungen sowie Ergänzungen der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird eine Bestellung innerhalb eines Monats nach Eingang, in Sonderfällen (z. B. Spezialanfertigungen) innerhalb 3 Monaten, während welcher Frist der Besteller an seine Bestellung gebunden ist, von uns nicht schriftlich bestätigt oder ausgeführt, ist der Besteller zur Rücknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass ihn das zu Schadensersatzansprüchen gegen uns berechtigt.
Preise; Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise sind €-Preise. Maßgebend sind die in unserer Bestellungsannahme genannten Preise. Sie gelten ab Werk, im Inland zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und schließen Aufstellungs-, Inbetriebnahme- und Montagekosten sowie Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie sind und auf der Basis der am Tag unserer Angebotsabgabe geltenden Lohn-, Material- und sonstigen Kosten errechnet. Bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Energiekosten, Löhnen und Gehältern, Herstellungs- oder Transportkosten sind wir berechtigt, die sich am Tage der Lieferung infolge effektiv eingetretener Kostensteigerungen ergebenden Preise zu berechnen und angemessen zu erhöhen, es sei denn, die Lieferung erfolgt bei einem Nichthandelsgeschäft innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss.
(2) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto. Die Forderung wird mit der Lieferung fällig. Montageleistungen sind sofort netto fällig. Bei Bauleistungen sind wir berechtigt, Teilzahlungen entsprechend dem Stand der ausgeführten Arbeiten zu verlangen. Zahlungen an unsere Vertreter können nur auf Grund von uns erteilter schriftlicher Inkasso-Vollmacht erfolgen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Die Hereinnahme von fremden und eigenen Akzepten – erfüllungshalber – behalten wir uns in jedem Fall vor; die Bezahlung unserer Forderung gilt mit Einlösung des Wechsels durch den Besteller als erfolgt. Diskont, Spesen und sonstige Kosten trägt der Besteller.
(4) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 (gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, jedoch mindestens 5 Prozentpunkte, verlangt. Kommt der Besteller mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen Schecks oder Wechsel zu Protest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks.
(5) Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss erheblich oder wird die schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(6) Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen, ferner mit Forderungen wegen mangelhafter Erfüllung der uns treffenden Hauptleistungspflichten. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt für den Besteller nur insoweit in Betracht, als es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Dostawy seryjne, umowy długoterminowe i umowy o dostawy na żądanie
(1) Umowy zawarte na czas nieograniczony można wypowiedzieć z zachowaniem okresu wypowiedzenia wynoszącego 3 miesiące ze skutkiem na koniec miesiąca.
(2) Jeżeli w przypadku umów długoterminowych (umów o okresie obowiązywania dłuższym niż 12 miesięcy) po upływie pierwszych czterech tygodni obowiązywania umowy nastąpi istotna zmiana kosztów płac, materiałów lub energii, każda ze stron umowy ma prawo zażądać stosownego dopasowania ceny z uwzględnieniem tych czynników.
(3) Nasze ceny są kalkulowane w oparciu o uzgodnione ilości zamówienia. Jeżeli nie uzgodniono wiążących ilości zamówienia, nasza kalkulacja opiera się na uzgodnionych ilościach docelowych. Jeżeli ilość zamówienia lub ilość docelowa nie zostanie osiągnięta, mamy prawo stosownie podnieść cenę jednostkową. Jeżeli za naszą zgodą zamawiający przekroczy ilość, może on zażądać stosownej obniżki ceny, jeżeli zgłosi ten fakt pisemnie w terminie 3 miesięcy przed uzgodnionym terminem dostawy. Wysokość obniżenia lub podniesienia ceny jest obliczana zgodnie z naszymi zasadami kalkulacji.
(4) O ile nie uzgodniono inaczej, w przypadku umów o dostawy na żądanie należy zgłosić nam wiążące ilości co najmniej 3 miesiące przed terminem dostawy na żądanie. Dodatkowe koszty, które są spowodowane przez zamawiającego w wyniku spóźnionego żądania dostawy lub późniejszych zmian żądania dostawy dotyczących czasu lub ilości, obciążają zamawiającego, przy czym miarodajna jest tu nasza kalkulacja.
Lieferfristen
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Unsere Lieferzeit rechnet ab Datum unserer Bestellungsannahme. Jede Änderung der Leistung nach Bestellungsannahme verlängert die Lieferfrist angemessen.
(2) Warunkiem dotrzymania terminów dostaw jest terminowe wpłynięcie wszystkich dokumentów, które muszą zostać dostarczone przez zamawiającego, oraz dotrzymanie uzgodnionych terminów płatności i pozostałych zobowiązań przez zamawiającego. Jeżeli konieczne lub uzgodnione współdziałanie ze strony zamawiającego będzie miało miejsce z opóźnieniem lub zamawiający takiego współdziałania zaniecha, termin dostawy ulegnie stosownemu wydłużeniu.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen oder Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen / Maschinen, Verzögerungen in Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Werkstoff- und / oder Energiemangel, etwa auch infolge wesentlicher Preissteigerungen, Verzögerungen bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Vorstehendes gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits bestehenden Lieferungsverzugs eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Lieferer nur berufen, wenn er den Besteller unverzüglich benachrichtigt.
(5) Wird Abnahme des Liefergegenstands gewünscht, sind deren Bedingungen spätestens bei Vertragsabschluss festzulegen. Die Abnahme hat bei uns unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Bestellers.
(6) Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
(7) Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Besteller zumutbar sind.
Lieferung und Gefahrübergang
(1) Dostawa odbywa się na warunkach EXW („ex works”, Incoterms® 2010) Porta Westfalica. Ryzyko przypadkowej utraty i przypadkowego pogorszenia się przedmiotu przechodzi na zamawiającego w momencie, gdy przekażemy przedmiot spedytorowi, przewoźnikowi lub innej osobie trzeciej wyznaczonej do realizacji wysyłki (przy czym miarodajny jest moment rozpoczęcia procesu załadunku) lub gdy towar opuści nasz magazyn w celu załadunku. Powyższe obowiązuje niezależnie od kwestii przejęcia kosztów wysyłki lub dowozu.
(2) Wird der Versand, die Zustellung bzw. die Entgegennahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder kommt der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr damit auf den Besteller über.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die Verpackung, Versandart, der Transportweg, etc. in unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Transportkisten unserer Standardverpackung sind nicht für eine Stapelverstauung ausgelegt. Eine besondere Verpackung (etwa eine zusätzliche Transportverstärkung, welche ein max. doppelstöckiges Stapeln der Transportkisten erlaubt) erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung auf Wunsch des Bestellers (den dieser spätestens in seiner Bestellung anzugeben hat) und zu dessen Lasten. Die Transportverpackung ist nicht kranbar. Ein hängender Transport ist daher unzulässig
(4) Na nasze żądanie należy niezwłocznie i zgodnie z klauzulą franco fracht odesłać nam materiał opakowaniowy i środki załadunku; nota uznaniowa zostanie dokonana zgodnie z wartością ponownego zastosowania. Opłaty za niezwrócone giterboksy lub europalety płaskie będą naliczane po upływie wyznaczonego przez nas dodatkowego terminu.
(6) Eine Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken wird nur nach besonderer Vereinbarung auf Wunsch des Bestellers und zu dessen Lasten abgeschlossen.
Zastrzeżenie własności
(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum des Lieferers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)-Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Lieferer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unsere Eigentumsposition hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentümerrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Besteller ist bis zur vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware verpflichtet, uns jederzeit über den Standort der Vorbehaltsware informiert zu halten.
Prawa zamawiającego z tytułu wad, odpowiedzialność cywilna
(1) W przypadku sprzedaży nowo wyprodukowanych rzeczy termin przedawnienia wynosi 1 rok. Jeżeli zamawiający jest konsumentem, termin przedawnienia wynosi 2 lata. Sprzedaż towarów używanych odbywa się z wyłączeniem wszelkiej odpowiedzialności za wady rzeczowe. Jeżeli zamawiający jest konsumentem, termin przedawnienia dla wad rzeczowych wynosi 1 rok.
(2) W przypadku wadliwości towaru zamawiający może w pierwszej kolejności zażądać powtórnego wykonania zobowiązania zgodnie z § 439 niemieckiego kodeksu cywilnego. Jeżeli zamawiający nie jest konsumentem, możemy wybrać usunięcie wady albo dostarczenie rzeczy wolnej od wad. Jeżeli zamawiający zmontował otrzymany towar, a następnie dochodzi roszczeń z tytułu wad, ponosimy odpowiedzialność cywilną, tylko jeżeli montaż został przeprowadzony w sposób fachowy. W takim przypadku na zamawiającym spoczywa ciężar twierdzenia i ciężar dowodu. W odniesieniu do przedawnienia roszczeń z tytułu wadliwości wykonania dzieła obowiązują przepisy ustawowe. Jeżeli zamawiający zażąda powtórnego wykonania zobowiązania, możemy według naszego wyboru usunąć wadę albo wykonać nowe dzieło.
(4) Mängelansprüche des kaufmännischen Bestellers kommen nur in Betracht, wenn dieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bezüglich jeglicher Abweichung nachgekommen ist. Beanstandungen müssen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen - wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung - bei uns eingehen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(5) Płatności zamawiającego, który jest kupcem, w przypadku reklamacji z tytułu wad mogą zostać zatrzymane w zakresie proporcjonalnym do powstałych wad rzeczowych. Płatność może zostać zatrzymana tylko wtedy, gdy zamawiający dochodzi reklamacji z tytułu wady, co do której zasadności nie istnieją żadne rozsądne wątpliwości. Jeżeli reklamacja z tytułu wady nastąpiła niesłusznie, mamy prawo zażądać od zamawiającego zwrotu poniesionych przez nasz wydatków.
(6) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Dieses gilt wiederum nicht, wenn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal gerade bezweckt, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern und / oder soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und sonstige Erfüllungshilfen.
(7) Analogiczna zasada obowiązuje w przypadku ryzyka szkód z tytułu pęknięcia szkła. Również w tym zakresie odpowiedzialność cywilna z naszej strony zgodnie z postanowieniami powyższych warunków jest wykluczona.
Verkauft der Besteller die neu hergestellte Ware im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiter und musste er die Ware als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder minderte der Verbraucher den Kaufpreis, so bedarf es für die Geltendmachung der Mängelansprüche des Bestellers uns gegenüber keiner Fristsetzung. Der Besteller kann in dem Fall von uns Ersatz der berechtigten Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war. Im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs hat der Besteller vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 8. keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Konstruktionsänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
Schutz- und Urheberrechte
(1) Ewentualne dokumenty i rysunki, które przekazaliśmy zamawiającemu, oraz wykonane przez nas usługi konstrukcyjne i propozycje dotyczące projektu i produkcji zamawiający może wykorzystywać wyłącznie do przewidzianego celu i bez naszej zgody nie może ich udostępniać osobom trzecim ani przekazywać do publikacji. O ile nie uzgodniono inaczej, jesteśmy zobowiązani zrealizować dostawę tylko w kraju miejsca dostawy w stanie wolnym od praw ochronnych własności przemysłowej i praw autorskich osób trzecich - dalej nazywanych prawami ochronnymi.
(2) Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Besteller innerhalb der 12-Monats-Frist gemäß Ziff. 8 wie folgt: Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Unsere Schadensersatzpflicht richtet sich nach Ziff. 8. Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen für uns nur, soweit der Besteller uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung speziellen Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Für Ansprüche des Bestellers im Fall von Schutzrechtsverletzungen gelten im Übrigen die Bestimmungen der Ziff. 8. entsprechend.
Schlussbestimmungen
(1) Eine Übertragung der Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte durch den Besteller ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zulässig.
(2) Erfüllungsort für Zahlungen ist Porta/Westfalica, für alle sonstigen Verpflichtungen der Ort des Lieferwerkes.
(3) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ist, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann i.S.d. § 1 HGB handelt, der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ogólne warunki handlowe w formacie PDF i uzupełniające załączniki: